Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

Tom Kett

Bauvertragsrecht und was für Führungskräfte auf dem Bau noch so wichtig ist - möglichst leicht gemacht: für Handwerker, Bauherren und Unternehmer, Ziel ist ein professionelles, faires Miteinander "draußen". Alles Wichtige zu BGB, VOB/A, VOB/B und VOB/C, dazu allgemeine Themen, die den Alltag des Handwerkers leichter machen können. Einfach erklärt vom Praktiker für Praktiker. Viele Beispiele, nur das Wichtigste, Praxisbezug, kurz und knackig erklärt. Wehren Sie sich gegen die "schwarzen Schafe" und setzen Sie bei Bedarf auch Ihre Ansprüche durch - schließlich geht es um Ihr Geld - das gilt für AG und AN gleichermaßen! Ich bin Tom Kett, komme aus der Baubranche (Dipl. Ing., Bauleitung, Unternehmer) und helfe Ihnen, ganz nebenbei nur durch Zuhören auch beim "Rechtskram" noch ein wenig schlauer zu werden. Für mehr Infos, besuchen Sie mich auch gerne unter https://tom-kett.de

Alle Folgen

ChatGPT im Handwerk - Fluch oder Segen?

ChatGPT - jeder hat davon gehört, aber wer nutzt es wirklich? Vor kurzem nahm ich an einem Treffen mit anderen Selbständigen teil und war überrascht, wie wenig Aufmerksamkeit das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Kreis bisher findet. Meiner Ansicht nach sind die Vorteile dieses Werkzeugs jedoch so immens, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten und Chancen ein wenig genauer zu betrachten. Ob es sich um private Angelegenheiten wie kreative Ideen für Geburtstagsgeschenke, Urlaubsplanungen oder das Lernen von Vokabeln handelt, oder um professionelle Anwendungen wie Marketingunterstützung, Texte zu jedem beliebigen Thema, Übersetzungen uvm. - Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen ein wertvoller Berater und Bereicherung sein. Wer kostenfrei experimentieren möchte, kann die folgenden Links nutzen: https://chatgpt.com/ https://openai.com/index/dall-e-3/ https://www.midjourney.com/home In eigener Sache: Nach unserem erfolgreichen Format "SiGeKo-Ausbildung", ging jetzt auch der "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie 100% online häppchenweise in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...). Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

ChatGPT im Handwerk - Fluch oder Segen?

Widerrufsrecht: wichtiges Update nach EuGH-Urteil

Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss! Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist: Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu! Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr. Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei. Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss. Wichtige Links: Widerrufsrecht im BGB §355 Muster Widerrufsbelehrung Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie häppchenweise in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Widerrufsrecht: wichtiges Update nach EuGH-Urteil

Miniserie VOB/A Teil 6: Hopp oder Top - Wer bekommt den Zuschlag?

Miniserie zur VOB/A, Teil 6: Prüfung und Wertung der Angebote Diese abschließende Folge zur VOB/A erklärt, was denn nun mit den Angeboten passiert, wenn die Submission abgeschlossen ist. Schließlich muss jetzt möglichst schnell ermittelt werden, wer den Zuschlag bekommt und wer eine Absage erhält, die Bindefrist läuft und darf nicht überschritten werden. Dazu muss der öffentliche Auftraggeber eine bestimme vorgegebene Reihenfolge von 5 Prüfungsschritten zwingend einhalten. Erst wer in der letzten Stufe angekommen und nicht aus bestimmten Gründen vorher aussortiert wurde, kommt abschließend in die engere Wertung und für den Zuschlag infrage - und das muss nicht immer der billigste Anbieter sein! Die 5 Schritte lauten: Prüfung der Angebote auf inhaltliche oder formelle Mängel Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote Prüfung der Angebotspreise auf Angemessenheit Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 6: Hopp oder Top - Wer bekommt den Zuschlag?

Miniserie VOB/A Teil 5: Jetzt wird´s ernst - der Eröffnungstermin

Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben! Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG. Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt. In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 5: Jetzt wird´s ernst - der Eröffnungstermin

Miniserie VOB/A Teil 4: Vergabeunterlagen oder das "Kleingedruckte"

Miniserie zur VOB/A, Teil 4 - Das "Kleingedruckte" In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen. Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!! Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes: https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.html Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 4: Vergabeunterlagen oder das "Kleingedruckte"

Miniserie VOB/A Teil 3: Arten der Ausschreibung

Miniserie zur VOB/A, Teil 3 - Welche Arten der Ausschreibung gibt es? In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Ich erkläre heute die verschiedenen Arten der Ausschreibung und welche Spielregeln dafür gelten - natürlich wieder ergänzt mit den einen oder anderen Praxistipp, der mir von Unternehmern aus meinen Seminaren zugetragen wurde. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 3: Arten der Ausschreibung

Miniserie VOB/A Teil 2: Leistungsbeschreibung und Vertragsarten

Miniserie zur VOB/A, Teil 2 - In welcher Form werden Leistungsbeschreibungen formuliert, welche Vertragsarten gibt es? In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Heute geht es darum, welche Arten von Leistungsbeschreibung denkbar sind, also z.B. mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm. Darüber hinaus erkläre ich mögliche Vertragsarten. Am Schluss kommen 2 spannende Praxisbeispiele zum Thema "TS - technische Spezifikationen" bzw. dem Begriff "...oder gleichwertig", die ich von Seminarteilnehmern erzählt bekommen habe - hören Sie unbedingt rein, um diese Stolperfalle zu vermeiden! Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 2: Leistungsbeschreibung und Vertragsarten

Miniserie VOB/A Teil 1: Die Grundlagen

Miniserie zur VOB/A - Grundlagen und rechtliche Einordnung In letzter Zeit bekomme ich vermehrt Anfragen zur VOB/A, weil wohl einige Unternehmen aufgrund schwächelnder privater Nachfrage wieder mehr mit öffentlichen Auftraggebern zusammen arbeiten möchten. Damit das auch von Anfang an reibungslos läuft, müssen einige grundlegende Spielregeln gekannt und beachtet werden, denn allzu leicht wird man aufgrund von (vermeidbaren) Fehlern von Ausschreibungen ausgeschlossen und die ganze Kalkulationsarbeit war umsonst. In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie VOB/A Teil 1: Die Grundlagen

Bauherr kündigt den Vertrag - welche Spielregeln gelten?

Der Bauherr kündigt den Vertrag - darf er das so einfach und wie sind die "Spielregeln"? Derzeit kommt es lt. Meldungen in verschiedenen Medien in zunehmenden Maße vor, dass Bauherren ihre Verträge kündigen (möchten), die Gründe dafür scheinen in der aktuellen Markt- bzw. Weltlage zu liegen. Umso wichtiger ist es nun für beide (!) Seiten, fair und professionell mit der Situation umzugehen und - wenn die Lage schon verfahren ist - wenigstens die rechtliche Seite zu kennen, damit die Kündigung auf saubere Art über die Bühne gehen kann. Die in der Folge angesprochenen Paragrafen finden Sie hier: §648 BGB §648a BGB §8 VOB/B Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Bauherr kündigt den Vertrag - welche Spielregeln gelten?

BGH-Urteil zum Verbraucherbauvertrag - auch für Sie wichtig?

Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt! Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten. Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren. Hier der Link zum Urteil des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

BGH-Urteil zum Verbraucherbauvertrag - auch für Sie wichtig?

Interview mit Tobias Naumer von Pro-Plans, Teil 2

Interviewgast Tobias Naumer Heute der 2. Teil mit Tobias: wie genau funktioniert Digitalisierung, warum ist ihm das Thema so wichtig und wie gehe ich in meinem eigenen Betrieb bei der Umsetzung seiner Ideen mit Widerständen um? Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer...... Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt! Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview. Mehr von Tobias unter: Hauptseite www.Pro-Plans.de Potenzialanalyse: www.Pro-Plans.de/Digitalisierung Kostenloses Digitalisierungstraining: www.Pro-Plans.de/7-Schritte-Training https://www.linkedin.com/in/tobias-naumer/ https://www.instagram.com/tobias.naumer/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Interview mit Tobias Naumer von Pro-Plans, Teil 2

Interview mit Tobias Naumer von Pro-Plans, Teil 1

Interviewgast Tobias Naumer Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer...... Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt! Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview, hier im Teil 1. Mehr von Tobias unter: Hauptseite www.Pro-Plans.de Potenzialanalyse: www.Pro-Plans.de/Digitalisierung Kostenloses Digitalisierungstraining: www.Pro-Plans.de/7-Schritte-Training https://www.linkedin.com/in/tobias-naumer/ https://www.instagram.com/tobias.naumer/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Interview mit Tobias Naumer von Pro-Plans, Teil 1

Inflation - die Preisspirale dreht sich weiter! Welche Lösungen gibt es?

Inflation in Deutschland im 2-stelligen Bereich! So oder ähnlich klingen derzeit die Titelzeilen vieler Tageszeitungen und für Handwerker stellt sich erneut die Frage: was mache ich mit diesen Preissteigerungen? Einfach an den Kunden weitergeben oder interne Einsparungen oder....ja, welche Möglichkeiten gibt es eigentlich? Ein Artikel auf handwerk.com hat mich auf die Idee zu dieser Folge gebracht, lesen Sie gerne selber nach unter https://www.handwerk.com/preisstrategie-in-der-inflation-einfach-alles-erhoehen Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Inflation - die Preisspirale dreht sich weiter! Welche Lösungen gibt es?

Preissteigerung und Lieferengpässe aus rechtlicher Sicht - was tun?

Nach der Krise ist vor der Krise!? Corona mehr oder weniger "überstanden", dafür kommt jetzt Krieg: Preiserhöhungen von Subunternehmern und Handel sind noch immer an der Tagesordnung und alle Seiten ächzen zunehmend unter der Last. Außerdem: welcher Kunde soll/kann das alles noch bezahlen? Und vor allem: wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Dürfen Preise beliebig erhöht werden, was tun bei Lieferverzögerung? Was könnten wir gemeinsam mit allen Beteiligten, also Subunternehmer, Händler, AG, AN tun, um eine - vielleicht nicht unbedingt perfekte, aber mögliche - gemeinsame Lösung zu finden? Es sind besondere Zeiten und womöglich geht es nur, wenn alle an einem Strang ziehen und jeder ein wenig bereit zu Kompromissen ist - eine Überlegung ist es auf jeden Fall wert! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Preissteigerung und Lieferengpässe aus rechtlicher Sicht - was tun?

Der SiGeKo nach BaustellV - das unbekannte Wesen

Der SiGeKo nach BaustellV, das unbekannte Wesen? Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig werden, muss gesetzlich vorgeschrieben ein Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz vom Bauherrn gestellt werden, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen! Dumm nur, dass das (fast) niemand weiß, zumindest im Privatbereich! Es wird Zeit, etwas Licht in diese Grauzone zu werfen und für Sie etwaige Haftungsrisiken auszuschließen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Hier der Link zur Baustellen-Verordnung §3, in dem der SiGeKo explizit benannt wird: https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html Brandaktuell: Die Onlinekurse "Tatort Baustelle" bzw. "SiGeKo-Ausbildung Teil B und C" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital gehen an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ganz entspannt von zu Hause aus! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle" bzw. SiGeKo-Ausbildung. Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Der SiGeKo nach BaustellV - das unbekannte Wesen

Darf der das? Rechte und Pflichten von AG und AN.

Darf der das oder muss er sogar? Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer nach VOB/B §4 Nicht immer herrscht Klarheit darüber, was Unternehmer oder Bauherren dürfen bzw. leisten müssen, wenn ein Vertrag geschlossen wurde. §4 der VOB/B bringt zwar mehr Klarheit, allerdings in etwas chaotischer Auflistung - der BAUHELDEN-Podcast ordnet das Durcheinander, so dass Sie in Zukunft Ihre Rechte bzw. Pflichten genau kennen. Hier der Link zum Paragrafen: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/4.html Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Darf der das? Rechte und Pflichten von AG und AN.

Kunden-Erstgespräch optimal vorbereiten

Erstes Treffen mit dem Kunden - Zufall oder Strategie? In spannenden Zeiten wird auch der Verkauf von Bauleistungen etwas spannender! Für uns bedeutet das, im Verkauf noch professioneller, noch besser zu werden, denn gute Verkäufer machen auch in (vermeintlich) schlechteren Zeiten Geschäfte! Wie Sie einen ersten Termin beim Interessenten eben nicht dem Zufall überlassen, sondern perfekt vorbereiten, hören Sie in dieser neuen Folge. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Kunden-Erstgespräch optimal vorbereiten

Bemusterung vs. LV - wer gewinnt?

Bemusterung vs. LV, was hat eigentlich Vorrang?Heute geht es wieder um eine Rechts-Frage und sogar einen echten Fall, der vor dem BGH entschieden wurde. Was hat Vorrang, wenn im LV etwas anderes steht, als dann in der Bemusterung ausgewählt wurde. Oder: was geschieht, wenn ein Planfreigabe zwar durch den Kunden erfolgt ist, aber das ursprüngliche Plansoll davon abweicht? Spannende Fragen, die Antwort hören Sie im Podcast! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Bemusterung vs. LV - wer gewinnt?

Zeitnot - wenn´s mal wieder brennt auf der Baustelle

Zeitnot - wenn´s mal wieder brennt auf der BaustelleHier eine kleine, aber feine Zusammenstellung wirksamer Techniken, die Ihnen den Alltag wesentlich erleichtern werden, probieren Sie es einfach mal aus - es lohnt sich!1. Zeitinventur - einmal die Zeitfresser, meine typischen Tätigkeiten, meine Leerzeiten, meine unterschiedlichen Rollen, die ich zu spielen habe bewusst zu Papier bringen und die richtigen Schlüsse ziehen! 2. Zeitplanung am Vorabend - mit einem passenden Zeitplanungstool (Kalender, Tablet, Mobiltelefon...) den morgigen Tag strukturieren und priorisieren. Lassen Sie mindestens 40% Puffer für Unvorhersehbares, nicht jedes Meeting ist in der geplanten Zeit beendet ;-) 3. Stop an go - geben Sie sich für wichtige Tätigkeiten ein festes Zeitlimit (max. 60 Minuten) und stoppen Sie diese Zeit mit einem Timer, auf los geht´s los! Sie werden sehen, wie Ihr innerer Schweinehund aufgibt, bevor er überhaupt erwacht und Ihre Konzentrationsfähigkeit sich massiv verbessern wird. 4. 72-Stunden-Regel: was immer Sie sich vornehmen (z.B. eines der vorgestellten Werkzeuge ausprobieren) müssen Sie innerhalb von 72 Stunden beginnen, sonst wird´s nichts mit der Umsetzung, die Wahrscheinlichkeit sinkt unter 10%! 5. Die 18-Minuten Regel: strukturieren Sie den Tag nach Peter Bregman, mehr davon im Podcast selber 6. Pareto oder die 80-20 Regel: Perfektionismus hält Sie oft davon ab, Aufgaben schnell zu bewältigen! Aber mit 20% Aufwand können Sie meist schon 80% Wirkung erzielen - für die restlichen 20% des Perfektionierens dagegen brauchen Sie noch einmal 80% mehr Zeit.... 7. Eisenhower-Matrix: Priorisierung Ihrer Einzeltätigkeiten nach Wichtigkeit und Dringlichkeit, so kristallisiert sich sehr schnell die Reihenfolge, in der Sie Ihre Aufgaben bearbeiten sollten heraus. Sie sehen schon, eine Menge Holz - ich wünsche viel Spaß und vor allem verbesserte Lebensqualität durch die Umsetzung einiger (gerne aller) der vorgestellten Tipps! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Zeitnot - wenn´s mal wieder brennt auf der Baustelle

Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit Bauherren

Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit privaten BauherrenNatürlich könnten Sie bei der Durchführung einer Baumaßnahme wesentlich mehr als nur 5 Fehler machen, die Möglichkeiten dafür sind praktisch unbegrenzt. Aber im Lauf meiner Beschäftigung als Seminarleiter haben sich die Top 5 herauskristallisiert, die wohl am häufigsten auftreten. Mit dieser Zusammenstellung möchte ich Sie für diese Punkte sensibilisieren, damit Sie sich womöglich teures Lehrgeld ersparen und sich mit Ihrem Bauherren auf die wirklich wichtigen Dinge, nämlich die Ausführung konzentrieren können. Nr. 1: Sie lesen die Ausschreibungsunterlagen nicht bzw. nicht gründlich genug durch Nr. 2: Sie unterschätzen die Bindungswirkung Ihrer Unterschrift auf dem Angebot Nr. 3: Sie schlagen einem privaten Bauherrn (Verbraucher) die VOB/B als Vertragsbestandteil vor Nr. 4: Der Unternehmer arbeitet schlampig bei funktionaler Ausschreibung Nr. 5: Sie machen keinen schriftlichen Vertrag Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit Bauherren

Interview mit RA Daniel Ring - Teil 2

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Ring zum gestörten Bauablauf Teil 2 von 2Der gestörte Bauablauf ist und bleibt der "Klassiker" auf jeder Baustelle! Im zweiten Teil geht es heute um die Unterscheidung zwischen Entschädigung und Schadensersatz, außerdem einige Urteile des BGH, aus denen man erkennen kann, dass es für Handwerker nicht einfacher werden wird. Weiter werden wir uns über wirksame, vorbeugende Maßnahmen unterhalten und wie wichtig gerade in dem Zusammenhang eine einwandfreie Dokumentation für Ihre Baustelle sein kann. All diese Themen, worauf Sie achten sollten, welche Lösungen es gibt und noch vieles mehr bespreche ich heute mit dem Rechtsanwalt Daniel Ring, Syndikus-Anwalt bei einem mittelständischen Bauunternehmen in Bayern. Die Kontaktdaten: RA Daniel Ring Homepage: RR-RARING.de Email: info@rr-raring.de Im Podcast kommen einige Paragrafen zur Sprache, hier die entsprechenden Links, damit Sie sich bei Bedarf ein wenig einlesen können: Vergütung VOB/B §2 Behinderung und Unterbrechung VOB/B §6 Mitwirkung des Bestellers BGB §642 Änderung des Vertrags BGB §650b Vergütungsanspruch BGB §650c Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Interview mit RA Daniel Ring - Teil 2

Interview mit RA Daniel Ring - Teil 1

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Ring zum gestörten Bauablauf Teil 1 von 2Kaum eine Baustelle, auf der es nicht einmal zu Verzögerungen oder Änderungen seitens des Bauherrn kommt. Das ist normalerweise auch kein Problem, sofern kein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde bzw. sich das Ganze einigermaßen in Grenzen hält, so dass Sie nicht ständig zur Improvisation gezwungen sind. Was aber tun, wenn es zunehmend problematisch wird und Sie fast keine Möglichkeit mehr haben, ungestört Ihre Arbeit zu erledigen? Ständig kommt etwas dazwischen, ständig müssen Sie Arbeiten abbrechen und an anderer Stelle oder erst Tage später wieder neu aufnehmen. Spätestens jetzt gilt es, angemessen zu reagieren und mit dem Bauherrn offen zu kommunizieren, wie diese Probleme - bestenfalls natürlich kooperativ - gelöst werden können! Eine noch bessere Option wäre es, wenn Sie durch entsprechende Formulierungen im Vertrag vieles bereits im Vorfeld präventiv regeln könnten, so dass es später erst gar keinen Diskussionsbedarf mehr gibt. Gerade dafür ist eine anwaltliche Unterstützung bestens geeignet, denn die meisten Anwälte sind an guten Lösungen und eben nicht an Streit interessiert! All diese Themen, worauf Sie achten sollten, welche Lösungen es gibt und noch vieles mehr bespreche ich heute mit dem Rechtsanwalt Daniel Ring, Syndikus-Anwalt bei einem mittelständischen Bauunternehmen in Bayern. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Die Kontaktdaten: RA Daniel Ring Homepage: RR-RARING.de Email: info@rr-raring.de Im Podcast kommen einige Paragrafen zur Sprache, hier die entsprechenden Links, damit Sie sich bei Bedarf ein wenig einlesen können: Vergütung VOB/B §2 Behinderung und Unterbrechung VOB/B §6 Mitwirkung des Bestellers BGB §642 Änderung des Vertrags BGB §650b Vergütungsanspruch BGB §650c Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Interview mit RA Daniel Ring - Teil 1

Preiswahnsinn auf dem Bau - Die nächste Krise nach Corona?

Preiswahnsinn auf dem Bau - wer soll das bezahlen....Heute möchte ich Sie auf ein paar Links hinweisen, auf die ich im Zuge meiner Recherchen gestoßen bin. Sie finden dort interessante Hinweise, Textbausteine, sonstige Passagen für Ihre Verträge oder Angebote, die ich empfehlen kann. https://www.handwerk.com/wer-haftet-bei-materialengpaessen https://www.handwerk.com/vertraege-muster-formulierungen-bei-steigenden-baustoffpreisen https://www.derstandard.de/story/2000126381110/preise-fuer-baustoffe-explodieren-bau-kaempft-mit-engpaessen-und-kosten Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Preiswahnsinn auf dem Bau - Die nächste Krise nach Corona?

Verbraucherbauvertrag - Der Spezialfall unter den Bauverträgen

Der Verbraucher-Bauvertrag: ein Spezialfall unter den BauverträgenZu finden hier: §650i BGB. Durch die Reform des BGB vom 1. Januar 2018 haben sich einige Neuerungen, Handwerker betreffend, ergeben. So wurden u.a eben auch verschiedene Vertragsarten eingeführt, besonders wichtig zu benennen der klassische „Bauvertrag“. Weiter gibt es den Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag und eben den heute besprochenen Verbraucherbauvertrag. Hierbei ist leider der Name etwas irreführend. Man könnte meinen, es handele sich hier einfach um jeglichen Bau-Vertrag mit einem Verbraucher – stimmt aber nicht. Vielmehr geht es um Verträge, durch die „der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird“, s. §650i (1) BGB. Die wichtigsten Regelungen betreffen folgende Themen: bin ich als Unternehmer überhaupt von diesem Vertragstyp betroffen? wie ausführlich muss meine Baubeschreibung sein? Angaben zum Ausführungstermin Widerrufsrecht des Kunden Abschlagszahlungen nur bis max. 90% Sicherheit für Vertragserfüllung als Automatismus Mehr davon in meinem Blog, hier finden Sie ausführliche Texte mit Links zu fast allen Podcastfolgen! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

Verbraucherbauvertrag - Der Spezialfall unter den Bauverträgen

Zahlungsverzug - mein Bauherr zahlt nicht, was soll ich tun?

Zahlungsverzug - ohne Moos nix los?Kein Zahlungsanspruch ohne Prüffähigkeit Damit eine Rechnung überhaupt fällig werden kann, muss sie erst einmal grundsätzlich „prüffähig“ sein. Ist das nicht der Fall, wird sie eben nicht fällig und muss folglich auch zunächst nicht bezahlt werden. Voraussetzungen für die Prüffähigkeit finden sich in der VOB/B §14 und im „neuen“ BGB (seit 1. Januar 2018) §650g. Zahlungsfristen Abschlagszahlungen werden nach 21 (Kalender-) Tagen fällig, VOB/B §16 (1) Nr. 3, Schlusszahlungen nach 30 Tagen, VOB/B §16 (3) Nr. 1. Im BGB sind leider keinerlei Zahlungsfristen hinterlegt, tatsächlich empfiehlt es sich, hier vertraglich eindeutige Regelungen zu treffen! Verzug beim BGB-Vertrag, §286 Der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug ist, dass Sie nun Zinsen verlangen können. Außerdem steht Ihnen zusätzlich das Recht auf Schadensersatz, Arbeitseinstellung und im schlimmsten Fall Kündigung zu! Zahlt der Kunde innerhalb einer vereinbarten (!) Frist nicht, müssen Sie zunächst umgehend eine Mahnung auf den Weg bringen. Setzen Sie darin eine konkrete Nachfrist (mit genauer Datumsangabe, also z.B. „Zahlungseingang spätestens bis zum 4. April“), eine Woche ist in der Regel angemessen. Nach Verstreichen dieser letzten Frist können Sie nun Verzugszinsen verlangen. Denken Sie auch daran, dass Ihnen nach §288 (5), außer gegenüber Verbrauchern, eine zusätzliche Aufwandspauschale von 40 Euro zusteht, verschenken Sie kein Geld! Die Höhe der Verzugszinsen beträgt für Verbraucher 5% p.a., für alle anderen Vertragspartner sogar 9%, jeweils über dem aktuellen Basiszinssatz (Stand heute: -0,88%). Dieser wird alle 6 Monate von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt, Sie finden ihn unter https://basiszinssatz.de/ . Verzug beim VOB-Vertrag, §16 VOB/B Hier liegt der Fall etwas anders, als beim BGB. Bereits 30 Kalendertage nach Rechnungseingang (nicht erst nach Fälligkeit!) kommt der AG automatisch in Verzug, Sie können sich eine entsprechende Mahnung also sparen. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".

Zahlungsverzug - mein Bauherr zahlt nicht, was soll ich tun?

Skontoabzug - Automatismus oder darf der das überhaupt?

Skonto – Automatismus oder Vereinbarungssache?Zu finden der VOB/B §16 (5) 2, bzw. u.a. §307 BGB. Skonto ist für den Auftraggeber ein prozentualer Abzug, den er von einer Rechnung machen darf, z.B. wenn er sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Dieses Mittel wird von Unternehmern gerne als „Motivation“ zur zügigen Zahlung oder auch als Vertrags-Abschlussbeschleuniger genutzt. Manche Unternehmer berichten auch, dass Sie sich durch schnellere Zahlungseingänge Sollzinsen auf Ihrem Geschäftskonto ersparen würden, diese Argumentation funktioniert aber nicht so richtig, dazu später mehr. Hier in Bayern kann ich übrigens aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade auf dem Land ab und zu noch die Meinung vorherrscht, 2% Skonto auf dem Bau seien ja „üblich und ganz normal“, quasi gesetzlich geregelt. Und so wird folglich von Rechnungen ein Betrag abgezogen, im Übrigen völlig unabhängig davon, wie schnell eine Zahlung geleistet wurde. Räumen wir also mit Missverständnissen auf! Empfohlene Mindestanforderungen Schriftform Höhe des Prozentsatzes geklärt Welche Rechnungen dürfen skontiert werden? Wann beginnt die Skontofrist genau, wann endet Sie? Beispiel: „Bei vollständiger Zahlung (eingehend auf dem Konto des AN) innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim AG ist dieser berechtigt, 2% Skonto von Abschlags-, Teilschluss- und Schlusszahlungen abzuziehen.“ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!

Skontoabzug - Automatismus oder darf der das überhaupt?

Regiearbeiten - Sicher ist nur, dass nichts sicher ist!

Abrechnung auf Stundenlohnbasis - RegiearbeitenZu finden in der VOB/B §2 (10) und §15, das BGB sieht hier keine expliziten Regelungen vor. Bei der Abrechnung von Stundenlohn- oder Regiearbeiten kommt es in der Praxis häufig zu Problemen, weil bestimmte – auf den ersten Blick nicht ganz so offensichtliche – Spielregeln zu wenig beachtet werden. Der AN wiegt sich leider oft in trügerischer Sicherheit, nur weil er einen unterschriebenen Regiezettel hat, denn schließlich sei ja eine Unterschrift eine Anerkenntnis der Arbeiten und damit ein Zahlungsversprechen. Das ist aber leider ein fataler Trugschluss, dem viel zu viele Unternehmer unterliegen! Ganz im Gegenteil: bei Stundenlohnarbeiten gilt es, bei der Dokumentation ganz besondere Sorgfalt walten zu lassen, damit auch wirklich ein sicherer Zahlungsanspruch entsteht! Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie trotz täglich und sorgfältig unterschriebener Zettel trotzdem auf Ihrem Zahlungsanspruch sitzen bleiben. Aber von vorne: Die Abrechnung auf Stundenlohnbasis (ich nenne das der Einfachheit halber im weiteren Verlauf „Regiearbeiten“) wird gerne für kleinere Aufträge gewählt oder wenn der Aufwand – wie z.B. bei Sanierungen im Denkmalschutz, Unterfangungen, Umbauten o.ä. – einfach nicht vorhersehbar und damit unkalkulierbar ist. Auch als Ergänzung zum eigentlichen Hauptauftrag werden gerne ein paar Regiestunden mit ins Angebot aufgenommen, damit es später im Fall möglicher Nachträge keine Diskussion über die Höhe der Stundensätze gibt. Normalerweise ist das auch vernünftig und richtig so, nur gibt es eben ein paar Stolperfallen, die Ihnen im Streitfall zum Verhängnis werden können! Darum gilt es, ein paar grundlegende Spielregeln zu beachten. Das ist nicht besonders kompliziert, muss aber trotzdem sorgfältig erledigt werden, denn nur so können Sie im Streitfall eindeutig die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen belegen. * explizite Vereinbarung vorher treffen * Anzeigepflicht vorher beachten * Unterschrift der richtigen Person * Inhalt des Regiezettels * Fristen beachten Die ausführliche Beschreibung zu den einzelnen Themen finden Sie unter https://tom-kett.de/blog/ Den Download eines Muster-Stundenlohnberichts finden Sie unter diesem Link Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!

Regiearbeiten - Sicher ist nur, dass nichts sicher ist!

Vertragsstrafe im Bauvertrag - wer zu lange braucht, den bestraft der Bauherr

Die Vertragsstrafe im BauvertragZu finden u.a. im BGB §286 und §339 bzw. der VOB/B §11. Der Faktor Zeit spielt bei nahezu jedem Bauvorhaben eine gewichtige Rolle! Zum einen muss der Unternehmer seine Bauvorhaben mit Bauzeitenplänen eng und realistisch vorausplanen. Damit kann er z.B. beim schlüsselfertigen Bauen seine Folgegewerke verbindlich einteilen, so dass diese auch zuverlässig auf der Baustelle erscheinen. Auf Seiten des Bauherren ist dabei vor allem der Fertigstellungszeitpunkt von großer Bedeutung! Verständlicherweise möchte er wissen, wann er sein Werk in Benutzung nehmen kann. Handelt es sich um einen Unternehmer, möchte er womöglich seine Geschäftseinweihung oder den Umzug in das neue Bürogebäude planen. Ist der Bauherr ein Verbraucher, will er bei Ortswechsel die Kinder pünktlich an der neuen Schule oder dem Kindergarten anmelden, muss die alte Wohnung kündigen, tritt die neue Arbeitsstelle an. Damit bei der Planung des Fertigstellungstermins mehr Verbindlichkeit hergestellt werden kann, vereinbart man daher häufig eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Unternehmer den Termin nicht einhält, also in Verzug gerät. Gesetzliche Voraussetzungen Da der Unternehmer naturgemäß kein großes Interesse an diesem durchaus unbequemen Druckmittel hat, wird die Vertragsstrafe in der Regel vom Bauherrn einseitig vorgegeben, meist in Form von AGB. Damit muss diese Regelung aber auch bestimmte Kriterien erfüllen, die im AGB-Gesetz (§§305ff BGB) entsprechend formuliert sind. Beachten Sie aber unbedingt, dass es im Gegensatz dazu bei einer individuellen Vereinbarung so gut wie keine Einschränkungen gibt, Sie wären dann nicht vom AGB-Gesetz geschützt! In jedem Fall muss die Vertragsstrafe vorher vertraglich vereinbart werden, ist also kein Automatismus! Genau wie die Einbeziehung von Skonto oder einer Sicherheitsleistung ist diese Strafe an das Wort „wenn“ gebunden: „wenn“ also eine Vereinbarung getroffen wird, dann gilt sie mit allen Rechten und Pflichten – wenn nicht, dann eben nicht! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Vertragsstrafe im Bauvertrag - wer zu lange braucht, den bestraft der Bauherr

Gefahrenübergang auf den Bauherrn/die Bauherrin

GefahrenübergangZu finden im BGB §644 und §645 außerdem VOB/B §7 Was ist mit „Gefahr“ gemeint? In jeder Bauphase kann es vorkommen, dass ein Gewerk vor der Abnahme grundsätzlich „verschlechtert“ wird, also z.B. gestohlen, beschädigt oder vielleicht sogar völlig zerstört und genau diese Verschlechterung ist eben die Gefahr, um die es in dieser Folge geht. Besonders wichtig dabei: die Abnahme Das wichtigste Hilfsmittel für den Unternehmer diesen Gefahren zu entkommen ist die Abnahme! Exakt ab diesem Zeitpunkt geht – außer in besonderen Ausnahmefällen - die Gefahr an einem Gewerk vom Unternehmer auf den Bauherrn über. Zitat BGB §644: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“ Dringende Empfehlung: Führen Sie unbedingt eine förmliche Abnahme durch! Sie treffen sich also an einem vereinbarten Termin mit dem Bauherren auf der Baustelle und fertigen mit ihm gemeinsam ein Abnahmeprotokoll. Nur durch diese Maßnahme haben Sie eine möglichst schnelle und eindeutig nachvollziehbare Möglichkeit, sofort und sogar mit genauer Benennung des Tages den Gefahrenübergang herbeizuführen. Nebenbei beginnt jetzt auch gleich die Gewährleistungszeit zu laufen, die Beweislast geht ebenfalls über, die Schlussrechnung wird fällig uvm…. Schützen Sie Ihre Arbeit! Egal, um welche drohende Verschlechterung es sich also handeln könnte, Sie müssen Ihr Werk bis zur Abnahme schützen! Sei es durch Bewachung, Abdecken, Einhausen oder sonstige Maßnahmen! Sollte der Schutz trotzdem nicht ausgereicht haben und es kommt zu Schäden z.B. durch Graffiti-Schmierereien, Diebstahl oder Vandalismus, dann hilft leider auch kein Richter, dort werden Sie nur hören: „Sie hätten eben noch besser schützen müssen!“ Die Frage, ob dies in der Praxis überhaupt möglich war, weil Sie ja schlecht eine 24/7-Bewachung leisten können, spielt leider keine Rolle! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".

Gefahrenübergang auf den Bauherrn/die Bauherrin

Umgang mit Kundentypen

Vermeintlich "schwierige" Kunden, woran liegt´s eigentlich?Immer wieder höre ich Klagen und Befürchtungen von Unternehmern, dass Bauvertragsrecht und wichtige Schreiben zwar schön und gut seien, die Kunden aber häufig negativ auf Schriftstücke reagierten. Gerade wenn es um unangenehme Mitteilungen, wie z.B. eine Baubehinderungsanzeige geht, sind die Reaktionen darauf recht durchwachsen. Ein Unternehmer wurde regelrecht vom Architekten bedroht mit dem Hinweis, wenn noch einmal so ein Schreiben (Mängel in der Planung) käme, werde auch die Auftraggeberseite härtere Bandagen überziehen und dann könne man ja sehen, wer am längeren Hebel sitzt. Ein privater Bauherr war regelrecht persönlich beleidigt und beklagte sich, ob denn der Unternehmer ihm misstraue, weil er nun plötzlich ein Nachtragsangebot unterschreiben solle. Bei einem weiteren Fall hat der Bauherr immer wieder auf der sehr persönlichen Ebene „von Freund zu Freund“ um zusätzliche Arbeiten gebeten. Über den Preis „werde man sich dann schon einig“. Als es um die Bezahlung ging, war die Freundschaft vergessen. Diese und viele weitere Fälle zeigen uns, dass eine Strategie, ein roter Faden im Umgang mit Kunden sicher eine gute Idee sein könnte. Erste Regel: Erkenne Dich selbst! Nur wenn ich weiß, was für ein Typ ich bin, dann kann ich erkennen, warum es manchmal bei der Kommunikation mit anderen Persönlichkeitstypen hakt. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Erkenntnis, dass viele, viele unterschiedliche Charaktere unterwegs sind und ich mich – wenn ich erfolgreicher im Kundenkontakt sein möchte – unbedingt darauf einstellen sollte. Ein Technikfreak kann gut mit einem Technikfreak, ein Harmoniejunkie gut mit jemandem der ihm ähnlich ist. Ob ein Krieger gut mit einem Krieger auskommt…naja, zumindest kämpfen die auf Augenhöhe. Problematisch wird es nur, wenn unterschiedliche Typen im Geschäftsleben aufeinandertreffen: dem Harmoniemenschen ist der Techniker zu kalt und unpersönlich, während umgekehrt der Nerd vor zu viel „Anbiederei“ zurückschreckt. Der Krieger hält beide sowieso für Weicheier…. Die meisten erfolgreichen Unternehmer, die ich kenne, pflegen mit Ihren Kunden am Beginn der Geschäftsbeziehung eine professionelle, leicht distanzierte Freundlichkeit, nicht zu viel, nicht zu wenig. Die Grenzen sind von Anfang an für beide Seiten klar abgesteckt und das Maß an Zugeständnissen bewegt sich in engen Grenzen. Von dieser „Mittellinie“ ausgehend kann es dann – je nach Kundentyp – leichte Bewegungen in Richtung Freundlichkeit, aber eben auch Härte geben, das hängt aber davon ab, wie die Beziehung sich entwickelt. Vorteil für beide Seiten: wenn die Spielregeln klar kommuniziert sind, gibt das beiden Seiten Sicherheit im Umgang miteinander und die Missverständnisse halten sich in Grenzen – zum Wohle beider Beteiligten! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".

Umgang mit Kundentypen

Kündigung durch den Auftragnehmer

Kündigung durch den AuftragnehmerZu finden in der VOB/B §9 und im BGB §643. Dieses Mal wird es ein sehr kurzer Artikel, denn tatsächlich sind die Kündigungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Kunden ziemlich eingeschränkt. Das kann man tatsächlich schon optisch in der VOB/B auf einen Blick erkennen: während §8 (Kündigung durch den AG) sich über gut eineinhalb Seiten erstreckt, nimmt §9 gerade mal ein Drittel einer Seite in Anspruch. Wichtigster Unterschied zum Kündigungsrecht des AG: es gibt für den AN KEINE freie Kündigung. Während der Bauherr dem AN theoretisch jederzeit und ohne, dass ein objektiver Anlass dafür vorliegt kündigen kann, braucht der Unternehmer dafür zwingend einen wichtigen Grund! Dies gilt sowohl für BGB, als auch VOB/B. Nur weil also ein Bauherr vielleicht etwas unbequemer oder vielleicht sogar „nervig“ ist, gibt es Ihnen nicht das Recht, sich aus dem Vertrag so einfach zu verabschieden. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Kündigung durch den Auftragnehmer

Kündigung durch den Auftraggeber

Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG) Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB- oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“ Fertigstellung des jeweiligen Gewerks. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug uvm… Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann? Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen besonderen Grund geben! Wir unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von Kündigung durch den Auftraggeber: 1. Die freie Kündigung 2. Die Kündigung aus wichtigem Grund Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren (müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu erleiden, hören Sie in diesem Podcast. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Kündigung durch den Auftraggeber

Massenmehrung/Massenminderung: unterschiedliche Auswirkung bei verschiedenen Vertragsarten

Vertragsarten und die 10-Prozent Regel Zu finden in der VOB/B §2 (3), BGB §313 Grundsätzliche Fragestellung: was mache ich als Unternehmer oder auch Bauherr bei einem Vertrag, wenn die zunächst kalkulierten Massen erheblich (mehr als 10 Prozent) nach oben oder unten vom Soll abweichen? Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, welche Art von Vertrag ich geschlossen habe und auch, ob ich mich im BGB oder der VOB bewege. Daher möchte ich heute die wichtigsten Vertragstypen besprechen, die von diesen Regelungen überhaupt betroffen sind. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Massenmehrung/Massenminderung: unterschiedliche Auswirkung bei verschiedenen Vertragsarten

Baubehinderungsanzeige - Effektive Verteidigung gegen Vertragsstrafen

Baubehinderung Kaum eine Baustelle, bei der es nicht einmal zu Verzögerungen von Seiten des Auftraggebers kommt! Mal kommen Pläne nicht rechtzeitig, Nachträge werden nicht freigegeben, die Statik kommt nicht, Mengen erhöhen sich unerwartet und noch viele andere Ärgernisse mehr. Genau hier kommt die Baubehinderungsanzeige ins Spiel! Sie finden die Regelungen dazu in der VOB/B §6 „Behinderung und Unterbrechung der Ausführung“. Im BGB finden Sie zwar nichts dazu, können die VOB-Bestimmungen aber 1:1 so anwenden! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Baubehinderungsanzeige - Effektive Verteidigung gegen Vertragsstrafen

Bauhandwerkersicherung - So schützen Sie sich gegen Zahlungsausfall des AG

Die Bauhandwerker-Sicherung Grundsätzlich: Die Bauhandwerkersicherung (BHS) dient dazu, den Handwerker vor Zahlungsausfällen des Bauherrn zu schützen. Dazu kann er vom AG Sicherheit verlangen, die den Vergütungsanspruch absichert, egal ob VOB- oder BGB-Vertrag. Wird leider in der Praxis noch immer viel zu selten verwendet. Gerade weil Unternehmer häufig sehr stark in Vorleistung gehen müssen und das Risiko dadurch relativ hoch ist. Die BHS schütz gegen Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des AG, außerdem eignet es sich gut als „Warnschuss“, weil dadurch erheblicher Druck auf den AG ausgeübt wird: Möglichkeit zur Kündigung oder Arbeitseinstellung. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Bauhandwerkersicherung - So schützen Sie sich gegen Zahlungsausfall des AG

Bestätigungsschreiben - Sorgfalt & Schnelligkeit zählen!

Bestätigungsschreiben werden ständig verschickt, aber wissen Sie auch, welche Gefahren u.U. lauern? Grundsätzliche Unterscheidung: 1. 1. Auftragsbestätigung: AG oder AN bestätigen das Zustandekommen eines Vertrages. a) AN hat (rechtsverbindliches) Angebot abgegeben, der AG schickt „Auftragsbestätigung“ und nimmt damit praktisch das Angebot an – damit wird also erst der Vertrag geschlossen b) AN hat Angebot gemacht, AG hat schriftlich angenommen. Jetzt schickt AN noch einmal zur Dokumentation (z.B. zu Beweiszwecken) vorsorglich eine „Auftragsbestätigung“. Die wäre aber eigentlich gar nicht nötig, weil der Vertrag ja eh zustande gekommen ist. 2. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Voraussetzungen: a) Muss zwischen Kaufleuten geschlossen werden (z.B. mit Architekt, öffentl. Auftraggeber…), also wenn beide Seiten „zu geschäftlichen Zwecken“ handeln. Gilt in keinem Fall beim privaten Häuslebauer b) Dient dazu, eine vorher mündliche getroffene Absprache noch einmal rechtsverbindlich festzuhalten. Seit neuestem gilt das auch für Verhandlungsprotokolle. Bsp. 1: Besprechung auf der Baustelle über Nachtrag Bsp. 2: sie verhandeln über die Gewährleistungsdauer in einem Auftrag und einigen sich auf die nach BGB üblichen 5 Jahre. Im darauf folgenden Protokoll stehen allerdings 6 Jahre…. Spielregeln: Sie müssen innerhalb von max. 3-5 Tagen widersprechen, sonst gilt Ihr Schweigen als Zustimmung und eine neue Vereinbarung kommt jetzt zustande! Bei der Gelegenheit: auf rechtssichere Zustellung achten! Die entsprechenden Links finden Sie hier: §346 HGB Wikipedia Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Bestätigungsschreiben - Sorgfalt & Schnelligkeit zählen!

Bedenken anmelden - Grauzone oder unerlässlich?

Bedenken - was heißt das eigentlich? Gibt mir der AG (oder sein Planer, Bauleiter etc...) Anweisungen zur Art der Ausführung, die meiner Meinung nach gegen z.B. die allg. anerkannten Regeln der Technik (z.B. aktuelle DIN-Normen) verstoßen, muss ich ihm zwingend mitteilen, warum ich gegen diese Ausführung Bedenken habe und darf zunächst nicht mit der Ausführung beginnen! Würde ich kommentarlos mit den Arbeiten loslegen, hafte ich u.U. in vollem Umfang für die aus dem "Pfusch" entstehenden Mängel. Wenn ich allerdings bei meiner Bedenkenanmeldung alles richtig mache und der AG trotzdem auf die (fehlerhafte) Ausführung besteht, habe ich sehr gute Chancen, aus der Haftung für spätere Schäden zu kommen. Gleiches gilt auch für mangelhafte, vom AG gelieferte Baustoffe, Vorleistung anderer Unternehmer, aber auch die Sicherung gegen Unfallgefahren.... Bedenken können Sie sowohl in Verträgen nach VOB/B, aber eben auch im BGB-Vertrag anmelden, auch wenn Sie in letzterem den Begriff explizit wohl nicht finden werden. Es ist nicht unbedingt nötig, auf dem Schreiben Paragraphen zu nennen, daher ist es auch egal, auf welches Regelwerk Sie sich beziehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Spielregeln genauestens einhalten: * inhaltlich konkret * unverzüglich * schriftlich * auf jeden Fall an den AG Die entsprechenden Paragraphen finden Sie hier: VOB/B §13 VOB/B §4 BGB §633 Und hier noch ein Schreiben zur Bedenkenanmeldung: Bedenken Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Bedenken anmelden - Grauzone oder unerlässlich?

Miniserie Teil 8: Serienfinale und Ausblick

Dies ist der 8. und damit vorerst letzte Teil der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Die einzelnen, wichtigen Punkte des Mustervertrags sind nun recht ausführlich beschrieben worden und ich werde in den kommenden Folgen thematisch in die VOB/B einsteigen. Angedacht ist zunächst eine Reihe von Folgen zu den wichtigsten Schreiben, die Ihnen den Baustellenalltag vereinfachen werden und auch am häufigsten in der Praxis vorkommen. Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 8: Serienfinale und Ausblick

Miniserie Teil 7: Sicherheitsleistung oder Bauhandwerkersicherung - was gilt für wen?

Dies ist Teil 7 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". In dieser Folge geht es gleich 2mal um die Sicherheitsleistung. Zum einen um die Sicherheiten, die die Bauherrenschaft vom Unternehmer verlangen kann, also z.B. Vertragserfüllungssicherheit oder Gewährleistungssicherheit. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie u.a. im BGB §§232 bis 240, aber auch in der VOB/B §17. Zum anderen wollen wir uns mit der Bauhandwerkersicherung beschäftigen, bei der vor allem dem Unternehmer starke Rechte eingeräumt werden. Ein viel zu wenig bekanntes Verteidigungsmittel gegen schwarze Schafe in der Bauherrenschaft, BGB §650f. Für noch mehr Infos zur Bauhandwerkersicherung und auch Formulare zum kostenlosen Download sehen Sie doch mal nach bei https://rs-fachverband.de/download/Bauhandwerkersicherung_-650f-BGB.pdf Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 7: Sicherheitsleistung oder Bauhandwerkersicherung - was gilt für wen?

Miniserie Teil 6: Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich?

Dies ist Teil 6 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es noch einmal um das Thema "Abnahme", weil dieser Punkt einfach ganz besonders wichtig ist und trotzdem manchmal in der Praxis stiefmütterlich behandelt wird! Zu finden im BGB §640 bzw. in VOB/B §12. Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich, welche sind gut, welche weniger für die Praxis geeignet? Warum sollte ich mich im Zweifel eher für eine förmliche Abnahme entscheiden und wie kommt hier die "Zustandsfeststellung" mit ins Spiel? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 6: Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich?

Miniserie Teil 5: Abnahme in BGB und VOB

Dies ist Teil 5 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das wichtige Thema "Abnahme", alle Fallstricke, Besonderheiten in VOB und BGB und worauf Sie besonders achten müssen! Zu finden im BGB §640 bzw. in VOB/B §12. Für Sie als Unternehmer-in ist es (überlebens-) notwendig zu wissen, wie lange Sie für eine Leistung die Gewährleistung übernehmen und worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie mit besonders großen Baugesellschaften zusammenarbeiten möchten. Ganz besonders sollten Sie auch Bescheid wissen, wann genau die Abnahmewirkung eintritt, bzw. was zu tun ist, wenn Ihr Gegenüber die Abnahme aus fadenscheinigen Gründen verweigert! Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 5: Abnahme in BGB und VOB

Miniserie Teil 4: Widerrufsrecht - Vorsicht Falle

Dies ist Teil 4 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das sogenannte Widerrufsrecht, zu finden im BGB §650l. Was muss ich als Unternehmer speziell beachten um dieses Gesetz auch wirklich richtig anzuwenden? Es gibt hier tatsächlich keine Grauzone, sondern eindeutig schwarz oder weiß - Sorgfalt ist hier besonders wichtig, denn sonst könnte der Kunde/die Kundin ein Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen haben, ohne dass ich das wusste! Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 4: Widerrufsrecht - Vorsicht Falle

Miniserie Teil 3: Anordnungsrecht des Bauherrn

Dies ist Teil 3 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das sogenannte "Anordnungsrecht des Bauherren", zu finden im BGB §650b. Was ist der Unterschied zwischen "Anordnung" und "Auftrag"? Kann ich mich als Handwerksunternehmer überhaupt gegen einseitige Anordnungen des Bauherren wehren oder muss ich ohne Wenn und Aber leisten? Was ist aber, wenn ich keine Zeit (oder Lust) habe, zusätzliche Leistungen auszuführen? Vielleicht ist mein Betrieb auch gar nicht dafür ausgerichtet, gibt es Schlupflöcher? Wie komme ich dann an meine Vergütung und was sind die Vor- und Nachteile dieser neuen Gesetzesregelung? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 3: Anordnungsrecht des Bauherrn

Miniserie Teil 2: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Dies ist Teil 2 der Mininserie zum BGB Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um weitere Unterpunkte des o.g. Vertrags: Wo genau findet welche Arbeit statt und wie kann es da zu Problemen oder Verwechslungen kommen? Was ist eigentlich der genaue Leistungsumfang? Wenn Sie vorher möglichst viel abklären, dann gibt es später keine leidigen Diskussionen. Wer schuldet welche Unterlagen und in welcher Reihenfolge gelten die verschiedenen Bestandteile, wenn es Unstimmigkeiten oder Widersprüche gibt? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener (leidvoller) Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 2: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Miniserie Teil 1: BGB Mustervertrag

Dies ist der Start einer Mininserie zum BGB Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Was haben Sie davon? Ohne schriftlichen Vertrag geht auf dem Bau nichts mehr (Wer schreibt, der bleibt) und im Netz oder bei Verbänden kursieren unzählige Vertragsmuster...manche sind gut, manche sind besser, wir haben ja Vertragsfreiheit. Beispielhaft möchte ich einen davon (weil ich ihn eher für einen der besseren halte) besprechen und Ihnen in mehreren kleinen Folgen die Vor- und Nachteile näher bringen. Ich gehe darauf ein, warum ein schriftlicher Vertrag (egal ob BGB oder VOB) so wichtig ist und wie Sie den größten Nutzen daraus ziehen, bzw. wo die häufigsten Fehler gemacht werden. Dabei orientiere ich mich zwar der Einfachheit halber an o.g. Mustervertrag, aber auch dieser ist aus meiner subjektiven Unternehmersicht nicht zu 100% perfekt. Daher gebe ich Tipps, was meiner Meinung nach unbedingt mit hinein muss, aber auch, was gerne weggelassen werden kann. Wo Ihre Chancen liegen, wo Fehler vermieden werden können und vieles mehr. Natürlich kommen während der ganzen Serie wieder Praxisbeispiele aus eigener (leidvoller) Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Miniserie Teil 1: BGB Mustervertrag

VOB oder BGB - was ist für Handwerker besser?

Häufig stellt sich für Handwerker die Frage, ob Sie nun einen BGB- oder einen VOB-Vertrag mit dem Kunden schließen sollen. Welcher ist besser, welcher bietet mehr Vorteile, habe ich überhaupt die Wahl und worauf muss ich achten, damit es nachher keinen Ärger gibt? Beide haben ihre Vor- aber auch ihre Nachteile und in den meisten Fällen gilt wie immer: es kommt auf den Einzelfall an! Hören Sie in diese Folge rein, dann erfahren Sie, wie es zu dieser Unsicherheit überhaupt kommen konnte, was das für Ihre Praxis bedeutet und wann Sie welchen Vertrags-Zettel aus der Tasche ziehen sollten. Die Hauptsache ist aber, Sie machen Ihre Verträge überhaupt schriftlich! Der Link zur Homepage: https://tom-kett.de/ Der Link zum Blogartikel: https://tom-kett.de/vob-oder-bgb-vertrag/ Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

VOB oder BGB - was ist für Handwerker besser?

Wer schreibt, der bleibt!

Egal ob VOB oder BGB: machen Sie künftig alle Vereinbarungen auf der Baustelle grundsätzlich nur noch schriftlich. Natürlich können Verträge auch per Handschlag geschlossen werden, doch wie steht es dann vor Gericht mit der Beweisbarkeit? Vertrauen ist gut, aber schreiben ist besser, denn Sie laufen Gefahr, für Ihre Leistungen keine Vergütung zu bekommen. Den Artikel zum Podcast finden Sie unter: https://tom-kett.de/wer-schreibt-der-bleibt/ Und ein passendes Musterschreiben für eine nachträgliche Auftragsbestätigung einer zuvor getroffenen mündlichen Vereinbarung finden Sie unter: https://tom-kett.de/wp-content/uploads/Auftragsbestätigung.pdf Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Wer schreibt, der bleibt!

Bauvertragsrecht für Handwerker - los geht´s

Es ist soweit!! Endlich, mein Herzensprojekt PODCAST startet heute - ich wünsche Ihnen viel Spaß und natürlich einen schnell wachsenden Wissens-Vorsprung einfach durch Zuhören. Denn: echte Bauhelden wissen einfach mehr!! Ihr Bauherr zahlt nicht, rügt scheinbare Mängel, verweigert/verzögert die Abnahme oder macht Ihnen anderweitig das Leben schwer, obwohl Sie ausgezeichnete Arbeit leisten? Sie haben manchmal das Gefühl, bald mehr Zeit mit Schreiben als Ihrem eigentlichen Handwerk zu verbringen? Dann wird es Zeit, Ihr Wissen zu BGB und VOB kurz und knackig aufzufrischen! Dies ist die erste Folge meines neuen Podcasts Bau-Helden, gemacht für alle Handwerker, die sich über das Thema auf einfache Weise informieren möchten. Unterhaltsam und vor allem aus der echten Bau-Praxis erfahren Sie hier 14-tägig in kleinen Häppchen von mir (Bauingenieur und Praktiker) klipp und klar alles, was wirklich wichtig ist - von der Ausschreibung bis zum Ende der Gewährleistung. Sie verfestigen Ihr Wissen und verteidigen sich gegen "schwarze Schafe", denn schließlich geht es um Ihr Geld und nicht zuletzt um Ihre Existenz! Keine trockene „Rechtsvorlesung“, sondern klare Ansagen und echte Fälle aus der Praxis, präsentiert von Tom Kett, Dipl. Ing. (FH). Arbeiten Sie mit tollen Bauherren noch besser zusammen - wehren Sie sich aber auch gegen die schwarzen Schafe! Brandaktuell: Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle". Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/

Bauvertragsrecht für Handwerker - los geht´s