Bis zuletzt war unklar, ob alle drei Kandidaten im Bundestag beim zweiten Anlauf die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekommen. Doch am Ende gelang der Wahlgang: Das Bundesverfassungsgericht bekommt zwei neue Richterinnen und einen neuen Richter. Sowohl der Unionskandidat Günter Spinner als auch die beiden SPD-Kandidatinnen Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold konnten genügend Stimmen auf sich vereinigen. Kaufhold wird zudem neue Vizepräsidentin des Gerichts. Ihre Nominierung wurde vom Bundesrat einstimmig gebilligt. Vor allem die Wahl von Günter Spinner stand auf der Kippe, weil die Unionsfraktion sich weigerte, mit der Linksfraktion über ihn zu sprechen. War das verantwortungslos, wie vielfach kritisiert wurde? Passen die Absprachen über die Kandidaten, die streng vertraulich erfolgen, noch in die heutige Zeit? Müsste man nicht das ganze Wahlverfahren reformieren? Darüber spricht Justizreporter Klaus Hempel mit dem Bonner Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz, der sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Richterwahl beschäftigt.