# 58: Die Gerichtssprache ist deutsch

Im neuen Räuberischen Espresso machen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen erneuten Ausflug in die StPO – diesmal geht es um die Gerichtssprache. Sprache ist vor Gericht natürlich von ganz erheblicher Bedeutung. Die Gerichtssprache ist deutsch. Das normiert § 184 GVG. Doch was passiert, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten Deutsch sprechen? Wann muss den Verfahrensbeteiligten ein Dolmetscher zu Verfügung gestellt werden? Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Schriftstücke müssen übersetzt werden? Diese auch mit dem Fair-Trial-Grundsatz verbundenen Fragen nehmen sich Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu in dieser Folge vor – und gehen dabei auch auf einige andere Fragen zum Thema Sprache ein. #sprachmacht #dolmetscher #fairtrial Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema, eure Erfahrungen zur Examensvorbereitung oder euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!