Martin Werner erklärt am konkreten Beispiel eines Arztpaares (Allgemeinmediziner + Kinderärztin), wie deutsche Ärzte trotz Zulassungsstopp ambulant in der Schweiz arbeiten können. Statt der üblichen 3 Jahre Spitalstätigkeit gibt es Ausnahmegenehmigungen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In dieser Folge erfährst du: Warum der Zulassungsstopp existiert und wie Kantone eigene Regelungen treffen Welche Fachrichtungen Ausnahmegenehmigungen erhalten: Hausarztmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie Wie der Antragsweg funktioniert: MEBEKO-Anerkennung, Arbeitsvertrag, kantonaler Antrag Warum du professionelle Koordination brauchst - Martin erklärt seine Rolle als Vermittler Was passiert bei Kantonswechsel: Neue Genehmigung erforderlich Die wichtigsten Erkenntnisse: Jeder Kanton entscheidet individuell - kein Automatismus, sondern Einzelfallprüfung MEBEKO braucht derzeit über 6 Monate für Anerkennungen - früh starten ist essentiell (Stand Herbst 2025) Arbeitgeber müssen den Antrag unterstützen und lokale Kontakte haben Martins wichtigster Rat: Ohne professionelle Koordination verhätterst du dich im Bürokratie-Dschungel. Die Komplexität erfordert jemanden, der aktuelle Kantonsregelungen kennt und Arbeitgeber-Kontakte hat. Ambulante Tätigkeit in der Schweiz ist möglich - aber nur mit der richtigen Strategie und Geduld. Mehr Klarheit für deine Auswanderung gibt es mit Martins kostenlosem Leitfaden bei der Newsletter-Anmeldung auf www.docsgoswiss.ch