Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) Eine gefragte Pflegeausbildung absolvieren und dabei das gleiche Gehalt beziehen, wie schon im Angestelltenverhältnis davor? Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein – und dennoch bietet Alloheim im Rahmen der sogenannten QCG-geförderten Ausbildungen genau diese Möglichkeit. Welche Voraussetzungen die Auszubildenden dafür erfüllen müssen, welche administrative Schritte Residenzleitungen zu beachten haben und wie die Hauptverwaltung sie dabei unterstützt – all das erfährst du in dieser Folge mit Katharina Ciomperlik (Leitung Aus- und Fortbildung, Akademie und BGM) und Yasemin Tüfekci (Interimsmanagerin)! Arbeitest du bereits bei Alloheim und bist nun an einer QCG-geförderten Pflegeausbildung interessiert? Dann stimm dich bitte mit deiner Residenzleitung ab! Kennst du Alloheim noch nicht, aber würdest den Weg zu einer Pflegefachassistenz (m/w/d) gerne mit uns gehen? Dann sieh dir bitte passende Stelleangebote für Pflegehilfskräfte (m/w/d) an und äußere dein Interesse an der entsprechenden Ausbildung im Bewerbungsprozess. Alle Stellenanzeigen findest du unter: https://alloheim.career.softgarden.de/ Zulassungsvoraussetzungen, welche du für eine QCG-geförderte Ausbildung erfüllen musst: · Alter: kein Mindestalter · Höchste vorhandene Qualifikation: keine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich oder Abschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück und es wurde seither keine vergleichbare Qualifizierung gefördert · Berufserfahrung in der Pflege: mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung in der Pflege (z. B. als Pflegehilfskraft, Pflegeassistenz) · Betriebszugehörigkeit: ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis beim aktuellen Arbeitgeber (in der Regel seit mind. 6 Monaten) · Beschäftigungsstatus: sozialversicherungspflichtige Anstellung · Förderfähigkeit: die geplante Qualifizierung wird durch einen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassenen Bildungsträger durchgeführt · Arbeitgeberzustimmung: Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Qualifizierung (inkl. Freistellung) · Persönliche Eignung: Motivation zur beruflichen Weiterentwicklung und Eignung für eine Ausbildung in der Pflege Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!
























