Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Finanzielle Ausbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) Eine gefragte Pflegeausbildung absolvieren und dabei das gleiche Gehalt beziehen, wie schon im Angestelltenverhältnis davor? Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein – und dennoch bietet Alloheim im Rahmen der sogenannten QCG-geförderten Ausbildungen genau diese Möglichkeit. Welche Voraussetzungen die Auszubildenden dafür erfüllen müssen, welche administrative Schritte Residenzleitungen zu beachten haben und wie die Hauptverwaltung sie dabei unterstützt – all das erfährst du in dieser Folge mit Katharina Ciomperlik (Leitung Aus- und Fortbildung, Akademie und BGM) und Yasemin Tüfekci (Interimsmanagerin)! Arbeitest du bereits bei Alloheim und bist nun an einer QCG-geförderten Pflegeausbildung interessiert? Dann stimm dich bitte mit deiner Residenzleitung ab! Kennst du Alloheim noch nicht, aber würdest den Weg zu einer Pflegefachassistenz (m/w/d) gerne mit uns gehen? Dann sieh dir bitte passende Stelleangebote für Pflegehilfskräfte (m/w/d) an und äußere dein Interesse an der entsprechenden Ausbildung im Bewerbungsprozess. Alle Stellenanzeigen findest du unter: https://alloheim.career.softgarden.de/ Zulassungsvoraussetzungen, welche du für eine QCG-geförderte Ausbildung erfüllen musst: · Alter: kein Mindestalter · Höchste vorhandene Qualifikation: keine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich oder Abschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück und es wurde seither keine vergleichbare Qualifizierung gefördert · Berufserfahrung in der Pflege: mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung in der Pflege (z. B. als Pflegehilfskraft, Pflegeassistenz) · Betriebszugehörigkeit: ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis beim aktuellen Arbeitgeber (in der Regel seit mind. 6 Monaten) · Beschäftigungsstatus: sozialversicherungspflichtige Anstellung · Förderfähigkeit: die geplante Qualifizierung wird durch einen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassenen Bildungsträger durchgeführt · Arbeitgeberzustimmung: Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Qualifizierung (inkl. Freistellung) · Persönliche Eignung: Motivation zur beruflichen Weiterentwicklung und Eignung für eine Ausbildung in der Pflege Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!